Viele Jahre lang hat der Gießener Magistrat bei Vorlagen, die mit Geldausgaben verbunden sind, der Stadtverordnetenversammlung keine Prüfvermerke (unter anderem des Revisionsamts) vorgelegt.
»Wie sollen wir als Stadtverordnete unserer originären Aufgabe, nämlich der Kontrolle von Magistrat und Verwaltung, nachkommen, wenn uns die ablehnenden Stellungnahmen des Revisionsamts vorenthalten werden?«, fragt Hiestermann